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Offene Chirurgie
Versteifungsoperation (Arthrodese)
Während durch Fortschritte im Bereich des künstlichen Gelenkersatzes die Arthrodese des Knie- und Hüftgelenkes eher in den Hintergrund getreten ist, stellt die operative Versteifung des oberen und/oder unteren Sprunggelenkes nach wie vor ein bedeutsames und erfolgreiches Behandlungsverfahren dar.
Die Hauptindikation für eine Arthrodese des oberen oder unteren Sprunggelenkes sind Schmerzen und/oder Fehlstellungen, die aufgrund von Destruktionen bei posttraumatischer und primärer Arthrose, rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthropathie, Tumoren und Gelenkinstabilität sowie nach Infektionen vorliegen und durch konservative Therapieformen nicht beseitigt werden können. Die Schmerzreduktion wird in der Literatur mit bis zu 80% angegeben. Die Patienten betrachten die Verbesserungen der Gangsicherheit, des Treppensteigens und der Sportausübung als maßgeblich. Die ggf. postoperativ notwendigen Zurichtungen am Konfektionsschuh oder der notwendige orthopädische Schuh führen in der Regel nicht zu einer Beeinträchtigung des Patienten. Die kompensatorische Mehrbeweglichkeit der noch intakten angrenzenden Mittelfußgelenke (intermetatarsalen Gelenke) erleichtert die Fußabrollbewegung.
Darüberhinaus kann die Arthrodese als Rückzugsoperation nach fehlgeschlagenem künstlichen Gelenkersatz des oberen Sprunggelenkes dienen. Bei ebenfalls schmerzhaft degenerativ veränderten angrenzenden Gelenken (unteres Sprunggelenk, Mittelfußgelenke) sollten diese mit versteift werden.
Es wird eine Valgusstellung (nach innen gekippt) des Rückfußes von 3-5°, eine Rechtwinkelstellung in der Beuge-/Streckebene und eine Außendrehung von 5-10° empfohlen. Das funktionelle Ergebnis ist in aller Regel von der Stellung der Ferse abhängig. Die Rückversetzung des Sprungbeines (Talus) nach hinten (dorsal) um ca. 1 cm verlagert die Belastungsachse des Beines nach ventral und führt über eine Verkürzung der Hebelwirkung von Mittel- und Vorfuß zu einem erleichterten Abrollen.
Die Gelenkflächen am Unterschenkel (Tibia) und Sprungbein (Talus) können mit der oszillierenden Säge unter Berücksichtigung der korrekten o. g. Winkelstellung im oberen Sprunggelenk ausreichend entknorpelt werden, so dass gut zueinander passende Knochenflächen (plane Arthrodeseflächen) entstehen. Die aufeinander gestellten Knochenflächen von Unterschenkel und Sprungbein werden durch 2-4 Schrauben unter Kompression gebracht und in ihrer Stellung zueinander fixiert. Im Anschluß ist eine 6 wöchige Ruhigstellung des operierten Sprunggelenkes im Gips notwendig.


Versteiftes oberes und unteres Sprunggelenk mit drei Schrauben, Sprunggelenk rechts
Der stationäre Aufenthalt dauert i. d. R. 10 Tage (±2 Tage). Unmittelbar nach der Operation erhalten Sie eine Unterschenkelgipsschiene. Diese dient zur Ruhigstellung Ihres operierten Sprunggelenkes. Für ca. 5 Tage nach der Operation sollten Sie Ihr operiertes Bein vermehrt Hochlagern, damit das Operationsgebiet abschwellen kann, und es zu keiner Wundheilungsstörung kommt. Nach dem das Sprunggelenk abgeschwollen ist, wird die Unterschenkelgipsschiene gegen einen zirkulären (geschlossen/gespalten) Unterschenkelgips ausgetauscht. Anschließend ist eine Teilbelastung des operierten Beines für 6 Wochen mit 10 kg zu empfehlen. Dieses ist notwendig, damit die Prothese mit dem angrenzenden Knochen fest verwachsen kann. Ebenfalls ist bei Weichteileingriffen (Sehnen/Bänder) eine Ruhigstellung notwendig, damit diese operierten Strukturen ebenfalls fest vernarben können. Nach ca. 3 Wochen (nach erneuter Röntgenkontrolle) kann mit einer Belastungssteigerung auf i.d.R. 20-40 kg begonnen werden. Nach ca. 6 Wochen (nach abermaliger Röntgenkontrolle) ist mit einem Übergang zur Vollbelastung zu rechnen. Die Mobilisation erfolgt für diesen Zeitraum an zwei Unterarmgehstützen unter Anleitung der Physiotherapie. Die postoperative Behandlung und Mobilisation erfolgt täglich unter Anleitung speziell ausgebildeter Physiotherapeuten (Gangschulung, Treppensteigen, Muskelaufbau, Bewegungsübungen, Lymphdrainage). Für den Zeitraum der Teilbelastung ist eine Thromboseprophylaxe erforderlich.